Was ist offene handelsgesellschaft?

Eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens zwei Personen zusammenkommen, um gemeinsam unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Die Gesellschafter haften dabei sowohl mit ihrem Unternehmensvermögen als auch mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft.

Im Gegensatz zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die OHG eine rechtsfähige Gesellschaft, das heißt sie kann unter ihrem Namen klagen und verklagt werden. Die Gründung einer OHG erfolgt durch einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag, in dem die Rechte und Pflichten der Gesellschafter festgelegt werden.

Die OHG eignet sich vor allem für kleinere Unternehmen, die aufgrund der Haftungsbeschränkungen einer GmbH oder AG nicht in Frage kommen. Die Gewinne werden in der Regel nach dem Verhältnis der Kapitaleinlagen der Gesellschafter aufgeteilt.

Die OHG unterliegt der Handelsbilanzierung, ist also buchführungspflichtig. Zudem müssen die Gesellschafter in der Regel Mitglied der IHK sein.